1. Januar 2022

COVID-19-Kredite – Gruppendarlehen und Heilung von Verstössen (CH / LI)

In der Wirtschaft und Lehre kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob eine Gesellschaft, welche einen Covid-19-Kredit erhalten hat, der Mutter- oder Schwestergesellschaft ein Darlehen gewähren darf (etwa, damit diese ihren vorbestehenden Verpflichtungen nachkommen kann) oder ob dies einen Verstoss gegen die Kreditbestimmungen des Solidarbürgschaftsgesetzes darstellt.

Schweiz

Einschränkungen gemäss Solidarbürgschaftsgesetz:

SBüG verbietet ab Erhalt des Covid-19-Kredits die Gewährung neuer Darlehen oder die Rückzahlung von Darlehensschulden von Gesellschafterinnen oder von nahestehenden Personen.

Aktuelle Meinung:

Zur Frage der Zulässigkeit der Gewährung von Gruppendarlehen von Nationalrat Pirmin Schwander hat sich Bundesrat Guy Parmelin am 6. Dezember 2021 im Rahmen einer Fragestunde im Nationalrat geäussert. Nach dem Standpunkt des Bundesrats ist die Gewährung von Aktivdarlehen an andere Schweizer Gruppengesellschaften, insbesondere Muttergesellschaften, zulässig, soweit diese ausschliesslich dazu dienen und notwendig sind, dass diese andere Schweizer Gruppengesellschaft ihren vorbestehenden Zinszahlungspflichten und seit dem 1. Januar 2021 ihren vorbestehenden ordentlichen Amortisationspflichten nachkommen kann.

Mit der Stellungnahme bzw. Antwort hat der Bundesrat ein hohes Mass an Rechtssicherheit geschaffen. Trotz dieser allgemeinen Klarstellung des Bundesrats ist der konkrete Einzelfall individuell zu beurteilen.

Wie können allfällige Verstösse «geheilt» werden?

Falls die Mittel bereits entgegen den vorgenannten Regeln verwendet wurden, drängt es sich auf, die Situation durch rasches Handeln zu bereinigen.

Rasch handeln kann heissen:

  • Rückabwicklung geleisteter Zahlungen für Aktivdarlehen;
  • Rückführung von Passivdarlehen oder Gruppendarlehen;
  • Umgehende Rückzahlung des COVID-19-Überbrückungskredites.

Ist die umgehende Rückzahlung des COVID-19-Überbrückungskredites nicht möglich, so könnte die durch den Bund verbürgte Finanzierung trotzdem abgelöst werden, indem:

  • ein Aktionärsdarlehen anstelle des Überbrückungskredites tritt;
  • eine normale Bankfinanzierung anstelle des Überbrückungskredites tritt (mit entsprechenden Kosten);
  • andere Lösungen gefunden werden (z.B. sale-and-lease-back).

Liechtenstein

Im Gegensatz zur Schweiz sind liquiditätssichernde Kredite (COVID-19-Kredite) an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank an keine Bedingungen geknüpft. Gemäss dem Ausfallgarantiegesetz dienen sie der Erfüllung der laufenden Verbindlichkeiten liechtensteinischer Unternehmen und der Vermeidung ihrer Zahlungsunfähigkeit.