10. Januar 2023

Steuerrecht – Erhöhung Privatanteil bei Geschäftsfahrzeugen (CH / LI)

Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen kann bekanntlich mit einer Pauschale ermittelt werden (Ausscheidung sog. Privatanteil). Diese monatliche Pauschale beträgt ab dem 1. Januar 2022 0.9 % vom Netto-Anschaffungswert des Fahrzeuges anstelle von bisher 0.8 %.

Beispiel:
Netto-Anschaffungswert Fahrzeug von CHF 50’000 x 0.9 % x 12 (Anzahl benutzter Monate) = CHF 5’400 (Deklaration unter Ziff. 2.2 im Lohnausweis). Ablieferung von CHF 386.07 als Umsatzsteuer (CHF 5’400: 107.7 % x 7.7%).

In der Schweiz umfasste die bisherige Pauschale von 0.8 % die über den Arbeitsweg hinausgehenden Privatfahrten (z.B. Wochenend- und Ferienfahrten). Der Gratis-Arbeitsweg wird bis Ende 2021 nur durch das Ankreuzen des Feldes „F“ im Lohnausweis ausgewiesen und wirkte sich nur bei der Einkommenssteuer der Angestellten aus. Mit der Einführung der erhöhten Pauschale ist neu auch der Gratis-Arbeitsweg enthalten. Die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Fahrkostenabzug beim Einkommen für die direkte Bundesteuer entfallen künftig.

Der Privatanteil wird wie bisher in Ziff. 2.2. des Lohnausweises als Gehaltsnebenleistung aufgeführt. Das Feld „F“ ist unverändert anzukreuzen.

Die Mehrwertsteuer beabsichtigt, die erhöhte Pauschale zur Ermittlung des steuerpflichtigen Privatanteils heranzuziehen. Die ermittelte Leistung ist unverändert zum Normalsatz von 7.7 % abzurechnen (Privatanteile entsprechen 107.7 %).

Auch für die Sozialversicherungen ist diese Anpassung relevant.

Es ist weiterhin möglich, die effektive private Nutzung mit einem Fahrtenheft und dem Ansatz von CHF 0.70 pro Kilometer abzurechnen.