
Mit dem neuen Transparenzgesetz (TJPG) und dem im Jahr 2025 letztmals revidierten GwG werden Tätigkeiten diesem Gesetz unterstellt, die bisher ausserhalb dieses Regimes lagen. Gemäss aktuellen Informationen sollen die Neuerungen per 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Neu unter das GwG fallen insbesondere:
- Domizilgewährung
- Bestimmte Verwaltungsatsmandate
- Gründung nicht operativer Gesellschaften (z.B. Holdings)
- Beratung Immobilientransaktionen ab einem bestimmten Schwellenwert
- Weitere risikobehaftete Beratungsmandate
Dies bedeutet, dass davon betroffene Treuhänder in der Schweiz:
- sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) im Bereich der Geldwäschereiprävention anschliessen;
- ein funktionierendes ALM-System einführen;
- eine dokumentierte Risikoanalyse der Mandate erstellen;
- Identifikations- und Abklärungspflichten durchführen;
- Interne Weisungen, Schulungen und Kontrollen implementieren;
- und Anpassungen in den Mandatsannahmeprozessen vornehmen müssen.
