Überprüfung von Veranlagungen und Steuerrechnungen sowie Prozessbegleitung
Bei der Prüfung von Steuerveranlagungen und -rechnungen wird sichergestellt, dass die von der Steuerbehörde auf Basis der Steuererklärung erhobene Steuer korrekt und gerecht berechnet wird.
Mit dem Rechtsmittelverfahren werden gegen Entscheidungen oder Feststellungen der Steuerbehörden Einspruch erhoben und steuerlichen Rechte vor Gericht oder einer anderen unabhängigen Instanz geltend gemacht. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid oder einen Prüfungsbericht muss innerhalb einer bestimmten Frist, die in den jeweiligen Steuergesetzen festgelegt ist, schriftlich eingelegt werden.
Wir verfügen über die erforderliche Erfahrung und Ausbildung, um Ihre Steuerveranlagungen sowie Steuerrechnungen zu prüfen und Sie vor Behörden in Steuersachen kompetent zu vertreten.