9. September 2026

Neue GwG-Regelungen ab 2026 – Teil 4

Mit dem neuen Transparenzgesetz (TJPG) und dem im Jahr 2025 letztmals revidierten GwG werden Tätigkeiten diesem Gesetz unterstellt, die bisher ausserhalb dieses Regimes lagen. Gemäss aktuellen Informationen sollen die Neuerungen per 1. Oktober 2026 in Kraft treten.

Dies bedeutet, für davon betroffene Treuhänder in der Schweiz:

  1. Sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) im Bereich der Geldwäschereiprävention anschliessen.
  2. Ein funktionierendes ALM-System einführen.
  3. Eine dokumentierte Risikoanalyse der Mandate erstellen.
  4. Identifikations- und Abklärungspflichten durchführen.
  5. Interne Weisungen, Schulungen und Kontrollen implementieren.
  6. Anpassungen in den Mandatsannahmeprozessen vornehmen.

Die LIREX AG (St. Gallen und Schaan) hat für die Beratung im GwG und die Durchführung von Prüfungen zur Einhaltung der Geldwäschereigesetzgebung mit Luca Piperno und Andreas Thöni zwei Fachspezialisten, die unsere Kunden diesbezüglich sehr gerne beraten werden.

Für das Prüfwesen hat die LIREX AG die Zulassung bei folgenden SRO beantragt bzw. in der Zwischenzeit erhalten:

  1. PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein, Florastrasse 44, 8008 Zürich (Zulassung bestätigt am 15. April 2025)
  2. SRO-TREUHANDSUISSE, Monbijoustrasse 20, 3011 Bern (Zulassung in Bearbeitung)

Mit der PolyReg hat die LIREX AG, St. Gallen einen Rahmenvertrag abgeschlossen, worin geregelt ist, dass die Prüfungsaufträge und die Abrechnung der Dienstleistung durch diese erfolgen werden. Demzufolge hat die LIREX AG keinen oder nur einen beschränkten Einfluss auf die Akquisition ihrer Prüfungsmandate. Bei der noch ausstehenden Zulassung bei der SRO TreuhandSuisse kann die LIREX AG ihre Mandate selbständig akquirieren und beraten.