25. September 2026

Verlängerte Verlustverrechnung in der Schweiz

Der Bundesrat hat am 18. September 2026 entschieden: Ab dem 1. Januar 2028 wird die Frist für die steuerliche Verlustverrechnung von heute 7 auf 10 Jahre verlängert.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Verluste können künftig während zehn Jahren mit späteren steuerbaren Gewinnen verrechnet werden.
  • Die neue Regel gilt für Verlustvorträge ab der Steuerperiode 2020.
  • Die Verlängerung betrifft die direkten Bundes- und die Kantonssteuern.

Für Unternehmen, die in den vergangenen Jahren steuerliche akzeptierte Verluste erzielt haben und in naher Zukunft oder mittelfristig wieder die Gewinnzone erreichen, kann diese Änderung von Bedeutung sein. Dank dieser Verlängerung von 3 Jahren wird der zeitliche Druck der steuerlichen Verrechnung gemildert. Unternehmen sollen im Grundsatz erst Steuern bezahlen, wenn die steuerlichen Verluste aufgebraucht sind. Dies schont die Liquidität. Das eingesparte Geld steht während dieser Zeit für den Ausbau des Kerngeschäfts zur Verfügung und nicht für Abgaben.

LIREX unterstützt Unternehmen bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Wir stehen gerne beratend zur Seite, wenn es darum geht, die Auswirkungen dieser Änderung auf das eigene Unternehmen zu beurteilen.