
Das Schweizer Volk hat am 28. September 2025 einen Systemwechsel in der Besteuerung des Wohneigentums beschlossen. Die Reform soll frühestens 2028 in Kraft treten, damit Kantone und Gemeinde genug Zeit für die Umsetzung haben.
Die Abschaffung des Eigenmietwertes hat folgende Auswirkungen:
Selbst genutzte Erstliegenschaften
– Wegfall Eigenmietwert: Reduktion des steuerbaren Einkommens
– Keine Unterhaltsabzüge mehr und stark eingeschränkter Schuldzinsenabzug: Erhöhung des steuerbaren Einkommens
Selbst genutzte Zweitliegenschaften
– Wegfall Eigenmietwert: Reduktion des steuerbaren Einkommens
– Keine Abzüge mehr für Unterhaltskosten und Schuldzinsen: Erhöhung des steuerbaren Einkommens
– Neue kantonale Steuer: Kantone dürfen eine zusätzliche Steuer auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften einführen, um den Wegfall des Eigenmietwerts finanziell auszugleichen
Vermietete Liegenschaften (Privat- und Geschäftsvermögen)
– Mieterträge bleiben unverändert steuerbar
– Unterhaltskosten bleiben abziehbar
– Schuldzinsenabzug weiterhin möglich, nach Verhältnis der vermieteten Liegenschaften am Gesamtvermögen
Handlungsempfehlungen für Hauseigentümer vor der Reform (voraussichtlich ab 1.1.2028)
– Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten vorziehen
– Schuldenanalyse und Optimierung der finanziellen Situation, z. B. Amortisation von Hypotheken unter Berücksichtigung der finanziellen Flexibilität bei der Pensionierung
Haben Sie Fragen zum Thema Eigenmietwert? Herr Roger Beggiato gibt gerne Auskunft.