4. Mai 2025

Einführung bezahlter Eltern- und Vaterschaftszeit

Der Liechtensteiner Landtag hat in seiner November-Sitzung einstimmig das Gesetz über die bezahlte Eltern- und Vaterschaftszeit verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2026 erhält Liechtenstein somit erstmals eine gesetzlich geregelte, bezahlte Elternzeit.
Mit der Einführung dieser bezahlten Zeiten wird die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige in nationales Recht umgesetzt.

🎯 Ziele des Gesetzes
👉 Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
👉 Förderung der Gleichstellung und partnerschaftlichen Aufteilung von Familienaufgaben
👉 Stärkung des Kündigungsschutzes während der Inanspruchnahme von Eltern- oder Vaterschaftszeit

🧾 Kerninhalte
Elternzeit:
👉 Jeder Elternteil hat Anspruch auf 4 Monate Elternzeit, davon 2 Monate bezahlt mit 100 % Lohnersatz (max. CHF 4’760/Monat)
👉 Weitere 2 Monate können unbezahlt genommen werden
👉 Flexible Inanspruchnahme in Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten möglich

Auch die Väter kommen ab 2026 in den Genuss einer bezahlten Vaterschaftszeit. Bislang war Vaterschaftszeit in Liechtenstein ein reines Thema einzelner Gesamtarbeitsverträge. Nun wird sie verbindlich gesetzlich verankert.

Vaterschaftszeit:
👉 10 Tage bezahlte Vaterschaftszeit innerhalb von 8 Monaten nach der Geburt
👉 Vergütung mit 80 % des AHV-pflichtigen Lohnes
👉 Muss am Stück bezogen werden

Bislang wurde die FAK ausschliesslich über Arbeitgeberbeiträge finanziert. Zur Mitfinanzierung der Leistungen, welche neu von der FAK-Anstalt ausgerichtet werden, beschliesst der Landtag einen Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 0.2% des Lohns.

Finanzierung:
👉 Elterngeld wird durch die Familienausgleichskasse (FAK) finanziert
👉 Einführung einer allgemeinen FAK-Beitragspflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1. Januar 2025 mit einem Beitragssatz von 0,2 %

📅 Inkrafttreten

  1. Januar 2026

Bei Fragen rund um die neuen Regelungen stehen die LIREX Löwen gerne zur Verfügung.