9. September 2025

IFRS 18- Darstellung und Offenlegung von Abschlüssen

IFRS 18: Neuer Standard bringt frischen Wind in die Darstellung und Offenlegung nach IFRS

Mit IFRS 18 „Darstellung und Offenlegung in Abschlüssen“ tritt ein neuer Standard auf den Plan, der die Finanzberichterstattung nach internationalen Rechnungslegungsregeln deutlich verändern wird. Er löst den bisherigen IAS 1 ab und soll vor allem eines: mehr Klarheit und Transparenz in Unternehmensabschlüsse bringen – insbesondere in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Neuregelung verfolgt ein klares Ziel: Investoren, Analysten und andere Interessierte sollen Finanzberichte künftig einfacher lesen, vergleichen und besser verstehen können. Dazu führt IFRS 18 neue Anforderungen an Gliederung und Offenlegung ein. Die Struktur der Abschlüsse wird vereinheitlicht, und der Fokus liegt stärker auf einer übersichtlichen Darstellung zentraler Finanzkennzahlen.

Trotz dieser Reformen bleibt vieles, was IAS 1 geprägt hat, erhalten – wenn auch in überarbeiteter oder neu eingebetteter Form. Damit sorgt IFRS 18 für Weiterentwicklung statt radikalem Bruch.

Verpflichtend gilt der neue Standard für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2027 beginnen. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, IFRS 18 bereits früher anzuwenden.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Der neue Standard betrifft nicht nur Grosskonzerne. Alle Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren – egal ob börsennotiert, privat geführt oder gemeinnützig –, müssen sich auf Veränderungen einstellen. Zwar bleibt die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden unangetastet, doch in der Darstellung der Zahlen tut sich einiges. So werden unter anderem Bilanz und Kapitalflussrechnung neu strukturiert, zudem sind umfangreichere Angaben im Anhang erforderlich. Das Ziel: mehr Vergleichbarkeit, mehr Aussagekraft, mehr Vertrauen in die Zahlenwelt der Unternehmen.

Haben Sie Fragen zum Thema IFRS? Herr Thomas Jakob und Herr Sven Kurer freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.