
Liechtenstein hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) mit 1. Juli 2024 umgesetzt (LGBl. 2024 Nr. 170 bis 172). Die CSRD verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese soll aufzeigen, wie sich das konkrete Geschäftsmodell auf die Nachhaltigkeit des Unternehmens auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren (etwa Klimawandel oder Menschenrechtsfragen) ihre Tätigkeiten beeinflussen. Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes ist für die betroffenen Unternehmen mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden.
Die so genannte „Stop the Clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 verschiebt die Erstanwendungszeitpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD für einen grossen Teil der betroffenen Unternehmen um zwei Jahre. Dadurch wird diesen Unternehmen mehr Zeit gegeben, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die Richtlinie ist Teil des so genannten Omnibus I Paketes, mit dem der europäische Gesetzgeber unter anderem die Berichterstattungspflichten deutlich reduzieren und vereinfachen möchte. Die sich aus dem „Omnibus I Paket“ für die betroffenen Unternehmen ergebenden Erleichterungen sollen in vollem Umfang und so schnell wie möglich in nationales Recht umgesetzt werden.
Durch das Paket sollen u.a. folgende Änderungen an der CSRD vorgenommen werden:
- Die Berichtspflichten der CSRD sollen nur für grosse Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten (d. h. Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR) gelten (darunter: freiwillige Berichterstattung);
- die Anwendung sämtlicher in der CSRD vorgesehener Berichtspflichten für Unternehmen, die 2026 und 2027 Bericht erstatten müssen (sogenannte«Welle 2- und Welle 3-Unternehmen») wird auf das Jahr 2028 verschoben;
- die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) sollen vereinfacht werden;
- die Umsetzungsfrist soll um ein Jahr verlängert werden (bis 26. Juli 2027) und die erste Phase der Anwendung der Sorgfaltspflichten für die grössten Unternehmen wird um ein Jahr verschoben (auf den 26. Juli 2028);
- Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen: Unternehmen sollen nur noch jene Aktivitäten bewerten müssen, die finanziell wesentlich für ihr Geschäftsmodell sind (idR über 10% der relevanten Kennzahlen).
Aktuell wird davon ausgegangen, dass der liechtensteinische Landtag die Omnibus-Initiative „stop the clock“ gem. der Richtlinie (EU) 2025/794 im September behandeln wird und die Rapportierung nach
CSRD in einem ersten Schritt auf 2027 verschoben wird.