21. August 2026

Neue GwG-Regelungen ab 2026

Die Schweiz gilt als eines der weltweit führenden Finanzzentren. Dies ist nicht zu­letzt auf den starken Schweizer Franken, die politische und rechtliche Sicherheit und die daraus resultierende Stabilität der Wirtschaft zurückzuführen.

Um die Integrität des Finanzplatzes Schweiz zu schützen, spielt das Geldwäschereigesetz (GwG) eine zentrale Rolle. Es dient der Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus­finan­zierung und der Sicherstellung der Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften. Seit seiner Ein­führung 1998 wurde das Gesetz mehrfach angepasst.

Im Jahr 1989 rief der ehemalige G-7-Gipfel die Financial Action Task Force (FATF) ins Leben. Ihr Ziel ist es Massnahmen rechtlicher, regulatorischer oder operativer Natur zur Bekäm­pfung der Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderen damit verbundenen Bedrohungen für die Integrität des internationalen Finanzsystems zu fördern. Zu diesem Zweck hat die FATF 40 Empfehlungen erarbeitet, welche als internationale Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei anerkannt sind. Die Einhaltung dieser Empfehlungen werden bei den Mitgliedstaaten im Rahmen sogenannter Länderprüfungen regelmässig überprüft. Die Schweiz ist seit 1990 Mitglied der FATF. Im Zuge der stattgefundenen Länderprüfungen und der Beurteilung des Geldwäschereidispositivs der Schweiz als «teilweise konform» hat sie diverse gesetzliche Massnahmen ergriffen und dabei zentrale Anpassungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung vorgenommen.