28. November 2024

News zum MWST-Gesetz – Saldosteuersatzmethode

Saldosteuersatzmethode

Am 1. Januar 2025 tritt das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz in der Schweiz in Kraft. Aufgrund der staatsvertraglichen Verpflichtung zur parallelen Mehrwertsteuergesetzgebung wird die Teilrevision des liechtensteinischen Mehrwertsteuergesetzes zeitgleich wirksam. Eine wesentliche Änderung des neuen MWST-Gesetzes betrifft die Saldosteuersatzmethode.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Beim Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur Pauschalsteuersatzmethode müssen Korrekturen vorgenommen werden. Auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen muss im Zeitpunkt des Wechsels die früher in Abzug gebrachte Vorsteuer einschliesslich der als Einlageentsteuerung korrigierten Anteile an die STV zurückerstattet werden. Der Wechsel ist nach einer ganzen Steuerperiode möglich.
  • Beim Wechsel von der Pauschalsteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode müssen Korrekturen vorgenommen werden. Man kann die im Zeitpunkt des Wechsels auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen lastende Steuer geltend machen. Der Wechsel ist nach einer ganzen Steuerperiode möglich. 
  • Einzelne Saldo- und Pauschalsteuersätze wurden von der STV überprüft und neu festgelegt. 
  • Besondere Verfahren bei Exportlieferungen (Formular 1050), Anrechnung der fiktiven Vorsteuern (Formular 1055) und Margenbesteuerung (Formular 1056) fallen weg. 
  • Branchen, in denen üblicherweise mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden, die für sich allein betrachtet zu unterschiedlichen Saldosteuersätzen abzurechnen wären, konnten bisher die aufgeführten Nebentätigkeiten zum bewilligten Saldosteuersatz abrechnen, sofern die Umsätze aus Nebentätigkeiten nicht mehr als 50% des steuerbaren Gesamtumsatzes betrugen. Neu ist für jede Tätigkeit, deren Anteil am steuerbaren Gesamtumsatz mehr als 10% beträgt, nach dem jeweiligen Saldosteuersatz abzurechnen.
  • Der Saldosteuersatz für «Reisebüro: reiner Retailer» fällt weg. Die Leistungen sind neu von der MWST ausgenommen und in der MWST-Abrechnung in Ziffer 230 zu deklarieren. Die Option (freiwillige Versteuerung) ist bei der Saldosteuersatzmethode nicht möglich

Haben Sie Fragen zu den MWST-Änderungen bei der Saldosteuersatzmethode? Die LIREX-Löwen sind gerne für Sie da.