14. Mai 2024

Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern

Im Kalenderjahr 2019 ist das erste Gesetz über ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen in Liechtenstein in Kraft getreten.

Bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung gelten Stifter, Gründer oder Treugeber immer als wirtschaftlich berechtigte Personen. Dies unabhängig davon, ob diese nach der Gründung des Rechtsträgers die Kontrolle über diesen ausüben.

Wer hat Einsichtsrecht in dieses Verzeichnis?

  • Financial Intelligence Unit (FIU)
  • Finanzmarktaufsicht (FMA)
  • Landespolizei
  • Steuerverwaltung
  • Staatsanwaltschaft
  • Landgericht

soweit dies zur Bekämpfung der Geldwäscherei, deren Vortaten und der Terrorismusfinanzierung erforderlich ist.

Dritte müssen ein berechtigtes Interesse haben.

Die FMA kann die materielle Richtigkeit der Daten im Verzeichnis via Sorgfaltspflichtkontrollen überprüfen. Bei Verdacht auf Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen hat das Amt für Justiz die Möglichkeit selbst oder durch einen Wirtschaftsprüfer Kontrollen durchführen zu lassen.

Das Amt für Justiz hat aktuell eine Wegleitung für solche Kontrollen erlassen.

Wenn Sie Fragen zur Korrektheit Ihrer Einträge haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. LIREX führt gerne eine vorausschauende unabhängige Überprüfung der bestehenden Einträge auf Korrektheit durch.