IFRS 16 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard, der die Bilanzierung von Leasingverhältnissen regelt. Der Standard wurde vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Ziel des IFRS 16 ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichte von Unternehmen zu verbessern, indem Leasingverhältnisse einheitlich bilanziert werden.
Wichtige Aspekte von IFRS 16:
Bilanzielles Leasingmodell:
Vor IFRS 16 gab es zwei Arten der Bilanzierung von Leasingverhältnissen – Operating-Leasing (ausserhalb der Bilanz) und Finanzierungsleasing (in der Bilanz). IFRS 16 schaffte diese Unterscheidung weitgehend ab. Alle Leasingverhältnisse müssen nun vom Leasingnehmer in der Bilanz erfasst werden, es sei denn, sie fallen unter bestimmte Ausnahmen.
Bilanzierung beim Leasingnehmer:
Der Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (Right-of-use asset) und eine Leasingverbindlichkeit (Lease liability) in der Bilanz. Die Verbindlichkeit wird mit dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen bewertet, während das Nutzungsrecht in der Regel zu Beginn des Leasingvertrags erfasst und über die Laufzeit abgeschrieben wird.
Leasingverbindlichkeit: Die Leasingverbindlichkeit entspricht den Barwerten der zukünftigen Leasingzahlungen. Sie wird mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingvertrag zugrunde liegt, oder – falls dieser nicht bestimmbar ist – mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz (Definition siehe Exkurs) des Leasingnehmers.
Nutzungsrecht am Leasingobjekt: Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten bilanziert und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Es kann auch Wertminderungen unterliegen.
IFRS 16 erlaubt zwei wesentliche Ausnahmen:
- Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger.
- Leasingverhältnisse, bei denen das zugrunde liegende Vermögenswert einen geringen Wert hat (z.B. Laptops, Büromöbel).
Bilanzierung beim Leasinggeber:
Für Leasinggeber hat sich durch IFRS 16 wenig geändert. Sie bilanzieren weiterhin nach dem Modell des Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing. Durch IFRS 16 wird also die Finanzlage von Unternehmen genauer abgebildet, insbesondere in Bezug auf die Verschuldung durch Leasingverträge.
Exkurs Definition Grenzfremdkapitalzinssatz unter IFRS 16:
Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Leasingnehmer zahlen würde, wenn er sich über einen vergleichbaren Zeitraum und unter ähnlichen Bedingungen das Geld zur Finanzierung eines Vermögenswertes beschaffen müsste, der dem geleasten Vermögenswert entspricht.
Zusammensetzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes:
Die Berechnung des Grenzfremdkapitalzinssatzes berücksichtigt verschiedene Faktoren, die den Zinssatz beeinflussen können. Diese Faktoren umfassen typischerweise:
- Bonität des Leasingnehmers: Die Kreditwürdigkeit oder Bonität des Leasingnehmers spielt eine zentrale Rolle bei der Festlegung des Zinssatzes. Unternehmen mit besserer Bonität haben in der Regel Zugang zu günstigeren Finanzierungsbedingungen, was zu einem niedrigeren Grenzfremdkapitalzinssatz führt.
- Dauer des Leasingverhältnisses: Die Laufzeit des Leasingvertrags ist ein entscheidender Faktor. Zinssätze für kurzfristige Finanzierungen sind in der Regel niedriger als für langfristige Finanzierungen. Daher muss der Grenzfremdkapitalzinssatz die spezifische Laufzeit des Leasingverhältnisses widerspiegeln.
- Wirtschaftsumfeld und Marktzinsen: Der allgemeine Marktzins oder das Zinsniveau im Finanzierungsumfeld, in dem das Unternehmen operiert, hat ebenfalls Einfluss auf den Grenzfremdkapitalzinssatz. Niedrige Marktzinsen führen tendenziell zu einem niedrigeren Grenzfremdkapitalzinssatz und umgekehrt.
- Währung des Leasingvertrags: Wenn der Leasingvertrag in einer anderen Währung abgeschlossen wurde, sollte der Grenzfremdkapitalzinssatz auch das Zinsniveau für diese spezifische Währung berücksichtigen.
- Sicherheiten des Leasingnehmers: Der Leasingnehmer könnte Sicherheiten für die Finanzierung stellen, wie z.B. den geleasten Vermögenswert selbst. Falls Sicherheiten vorhanden sind, könnte dies den Grenzfremdkapitalzinssatz senken, da das Risiko für den Kreditgeber geringer ist.
- Geografische Lage: Der Standort des Leasingnehmers und der Märkte, in denen er tätig ist, kann ebenfalls den Zinssatz beeinflussen. In Regionen mit höherem wirtschaftlichem Risiko sind die Zinssätze in der Regel höher.
Beispiel:
Angenommen, ein Unternehmen mietet eine Produktionsmaschine für 5 Jahre und der Leasinggeber gibt keinen Zinssatz an. Das Unternehmen müsste einen Grenzfremdkapitalzinssatz ermitteln, der in etwa den Bedingungen entspricht, zu denen es sich Geld für den Kauf einer ähnlichen Maschine über denselben Zeitraum leihen könnte.
Zur Bestimmung dieses Zinssatzes müsste das Unternehmen seine eigene Bonität, die Marktzinsen für 5-jährige Kredite und möglicherweise die Konditionen für ähnliche Leasingverträge heranziehen. Wenn das Unternehmen beispielsweise Kredite mit einem Zinssatz von 3 % über 5 Jahre aufnehmen könnte, könnte dies als Ausgangspunkt für den Grenzfremdkapitalzinssatz dienen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner Thomas Jakob und Sven Kurer gerne zur Verfügung.