Steuerrecht – Ertragsbesteuerung von Beteiligungserträgen (LI)
Bei Dividenden und Kapitalgewinnen aus Beteiligungen an juristischen Personen handelt es sich grundsätzlich um steuerfreie Erträge für Verbandspersonen, die der ordentlichen liechtensteinischen Ertragssteuer unterliegen. Die Ertragssteuerbefreiung gilt sowohl für Erträge aus qualifizierten Beteiligungen als auch für solche aus Portfoliobeteiligungen. Allerdings wurden seit in Kraft treten des „neuen“ liechtensteinischen Steuergesetzes 2011 diverse Antimissbrauchsbestimmungen ins Gesetz aufgenommen: … Weiterlesen …
